Badisch-Südbrasilianische Gesellschaft
 
Der Präsident
Präsident
 
Sven Weigt
Bürgermeister
 
Die Zuständigkeiten des Präsidenten sind im wesentlichen in der Satzung der Badisch-Südbrasilianischen Gesellschaft e.V. geregelt. Wichtig ist dabei die rechtliche Vertretung der Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB. Neben den rechtlich vorgegebenen Aufgaben und der Repräsentationspflicht nach außen soll der Präsident Motor, Ideengeber und Organisator der Gesellschaft sein.
 
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    Version 2.94  vom  12.09.2023
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